Rauchwarnmelder/Rauchmelder sind an der Decke in der Raummitte am höchsten Punkt und in einem Abstand von mindestens 50 cm zu Wänden, Balken, Trägern oder Einrichtungsgegenständen anzubringen.
Sie sollen weder unter Putz noch in Decken eingelassen werden und dürfen nicht überstrichen werden.
Eine Mindestüberwachung ist gewährleistet, wenn pro Etage ein Rauchwarnmelder im Flur vorhanden ist. Besonders wichtig sind Schlafbereich und Kinderzimmer. Je nach Grösse der Wohnung wird ein besserer Schutz erreicht, wenn zusätzlich im Wohn- und Essbereich Rauchwarnmelder installiert sind. Nicht zu vergessen sind Hobbyräume, Keller und Dachböden.
Zur Vermeidung von Fehlalarmen sollen Rauchwarnmelder nicht in Räumen eingesetzt werden, in denen starker Wasserdampf (z.B. Bad/Küche), eine grosse Staubbelastung oder Rauch (z.B. Bastelraum, je nach Nutzung) vorkommen kann.
Kleinwohnung
3-Zimmer-Wohnung
Mehrstöckiges Haus
Legende:
Basisüberwachung: pro Etage je ein Rauchwarnmelder im Flur, Kinder- und Schlafzimmer
Die überwachte Fläche pro Melder sollte nicht grösser als 50 m² sein.
Gegenüber elektrischen Anlagen und Fluoreszenzlampen ist ein Abstand von mindestens 50 cm einzuhalten, da die elektrischen Einrichtungen zu einem Fehlalarm führen könnten.
Zu Ein- und Austrittsöffnungen von Lüftungen muss ein Mindestabstand von 1 m eingehalten werden. Dies einerseits aus dem Grund, dass bei einem Brandfall die Lüftung den Rauch absaugen könnte und somit das Warnsystem verspätet reagieren würde, andererseits kann durch die Lüftung mehr Staub in den Rauchwarnmelder gelangen, was zu Fehlalarmen führen könnte.